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1. In welche Phasen lässt sich eine Unternehmensgründung unterteilen und wie unterstützen Sie mich dabei jeweils?

Phase 1:
Die Grobplanung. Hier geht es um die Einschätzung der Realisierbarkeit Ihrer Geschäftsidee. Wir helfen Ihnen bei der Beantwortung der betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und fachlichen Fragen und stellen mit Ihnen den Faktor Ihrer Persönlichkeit und Ihres Umfeldes auf den Prüfstand.

Phase 2:
Der Geschäftsplan. Persönliche Eignung ist gegeben, die Idee wird als durchführbar eingeschätzt. Im Rahmen der Erstellung des Businessplans, an deren Ende Ihnen ein Realisierungskonzept vorliegen wird, klären wir mit Ihnen alle Fragen vom anvisierten Markt über Ihr Geschäftssystem bishin zum Kapitalbedarf. Das Gründungskonzept ist Basis der Finanzierungszusage.

Phase 3:
Der Start. Nach dem Geschäftsplan beginnt für Sie der formelle Teil Ihrer Gründung, der sie in den Behördendschungel führen wird. Kein Problem, denn wir haben den entsprechenden Kompass und erledigen einen Großteil des Papierkrieges für Sie.

Phase 4:
Der Aufbau. Nun setzen wir mit Ihnen Ihren Geschäftsplan um. In diesem Schritt geht es um den Aufbau einer leistungsfähigen Organisation, angefangen vom richtigen Personal über die Einrichtung von Buchhaltung, Controlling und EDV bishin zur Umsetzung der Marketingplanungen.

Phase 5:
Die Führung und Sicherung. Diese letzte Phase markiert den fließenden Übergang von Gründung zur erfolgreichen Entwicklung. Wir helfen Ihnen bei der Errichtung der Transparenz, die zur zuverlässigen Steuerung und zum rentablen Arbeiten notwendig ist. Auch bei Fragen der weiteren Planung und Orientierung können Sie auf unser Wissen zurückgreifen.

2. Wieso stellen meine privaten Vermögensverhältnisse die Basis meiner Gründungsfinanzierung dar?

Der Ausgangspunkt einer fundierten betrieblichen Existenzgründungsfinanzierung liegt - im privaten Bereich. Sie haben richtig gelesen. Der Grund hierfür ist folgender: Das von Ihnen bisher erwirtschaftete Vermögen und die bestehenden Schulden bilden die Basis für die Planung der Unternehmensfinanzierung. Hier lässt sich feststellen, welches Eigenkapital vorhanden und liquide bzw. kurzfristig liquidierbar ist und damit sofort zur Gründungsfinanzierung zur Verfügung steht. Daneben kann hier ermittelt werden, welche weiteren Vermögenspositionen dem Kreditinstitut als Sicherheit angeboten werden können. Hier kann es sich zum Beispiel um einen Sparbrief handeln, der in zwei Jahren fällig wird. Alternativ dazu können freie Vermögensteile an Immobilien, Bausparguthaben oder Lebensversicherungsrückkaufswerte in Betracht kommen.

3. Was muss ich sonst noch bei meiner Gründungsfinanzierung mit einkalkulieren?

Der Gegenüberstellung der Bestandspositionen - vergleichbar einer Bilanz eines Unternehmens - sollte sich die Betrachtung der Zahlungen im privaten Bereich anschließen. Es geht hierbei darum festzustellen, in welcher Höhe monatliche Zahlungsverpflichtungen bestehen und welche Einnahmen auf der anderen Seite verfügbar sind. Diese Zusammenstellung ist sorgfältig vorzunehmen. So ist bei den Ausgaben an alle festen Zahlungen zu denken, z. B. für das Wohnen die Belastungen aus bestehenden Kredit- oder Mietverträgen zzgl. der Nebenkosten, sonstige feste Verpflichtungen für Versicherungen, Unterhaltszahlungen oder ähnliches. Daneben sind Kosten für die private Lebensführung anzusetzen. Diese sind abhängig von der Familiengröße und sollten sich an den Richtsätzen der öffentlichen Stellen orientieren.

Auf der Einnahmeseite sind verbleibende Gehälter, z. B. des Ehepartners, gesetzliche Zahlungen wie das Kindergeld und Miet- und Zinseinnahmen zu berücksichtigen. Ein Blick in die Kontoauszüge der beiden zurückliegenden Jahre gibt Ihnen für beide Bereiche, Einnahmen wie Ausgaben, ein hinreichend genaues Bild.

Das Ergebnis der Analyse der Ein- und Auszahlungen ist im Regelfall eine Unterdeckung. Hierbei handelt es sich genau um den Betrag, den Sie langfristig mit Ihrem jungen Unternehmen erwirtschaften müssen und der Ihnen bereits kurzfristig zur Verfügung stehen muss: Die regelmäßige monatliche Entnahme bzw. Ihr Geschäftsführungsgehalt. Damit erfüllt dieser erste Schritt Ihrer Finanzierungsplanung eine Doppelfunktion: Er begründet einzelne Positionen der Kapitalbedarfsplanung und liefert zum anderen die Informationen, die Kreditinstitute im Rahmen der obligatorisch angeforderten Selbstauskunft benötigen.

4. Meine Investitionsplanung - was habe ich dabei zu beachten?

Im nächsten Schritt wird die Investitionsplanung durchgeführt. Abhängig von Ihrem speziellen Fall kommen hierfür Investitionen in Grund und Boden, Gebäude und Umbau, Maschinen, Geräte und Einrichtungsgegenstände sowie Fahrzeuge in Betracht. Neben den eben geschilderten Investitionen im Anlagevermögensbereich gilt es, die Planung des Umlaufvermögens vorzunehmen. Hierzu gehören Investitionen in Roh-, HIlfs- und Betriebsstoffe, Vorräte, fertige Erzeugnisse und Waren. Denken Sie auch an Kosten für Patente, Lizenzen oder Konzessionen sowie Erwerbsnebenkosten, sowohl bei Immobilien als auch mobilem Anlagevermögen (z. B. gesonderte Transportkosten). In der Position "Sonstiges" sollten Sie Leasingsonderzahlungen, eine unabdingbare Reserve für Unvorhergesehenes sowie eventuell erforderliche Folgeinvestitionen im ersten Jahr aufnehmen.

5. Was sind Kosten, die oft vernachlässigt werden?

Gründungskosten + Anlaufverluste gehören zur Kapitalbedarfsplanung!

Einen Bereich bilden einmalige Ausgaben, die nur in der Gründungsphase anfallen. Zu diesen Gründungskosten gehören Honorare für Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater und gegebenenfalls Unternehmensberater, falls dieser ein Gründungskonzept bzw. einen Business-Plan entwirft. Daneben fallen Gebühren für Genehmigungen, Anmeldungen sowie Eintragungen an. Weitere einmalige Aufwendungen entfallen auf die Kosten für die Eröffnung (z. B. Firmenlogo, Grundwerbung, Eröffnungsveranstaltung) sowie die Mietkaution. Auch dieser Bereich sollte mit einer Reserve für Unvorhergesehenes geplant werden.

6. Mein Finanzierungskonzept - was habe ich zu beachten?

Die Entwicklung einer soliden, an den betriebs- und leistungswirtschaftlichen Gegebenheiten eines Unternehmens orientierten Finanzierung stellt die Basis für den langfristigen unternehmerischen Erfolg dar. Dies insbesondere, wenn die Höhe des gesamten zu erbringenden Kapitaldienstes eine wesentliche Aufwands- bzw. Auszahlungsposition des jungen Unternehmens darstellt.
Ihre Gesamtfinanzierung sollte sich auf eine fundierte Investitions- und Kapitalbedarfsplanung stützen. Dies gewährleistet die Berücksichtigung aller relevanten Sachverhalte, so dass das Erfordernis einer kurzfristigen Nachfinanzierung ausgeschlossen werden kann.

Danach sollten Sie Öffentliche Finanzierungsmittel und Zuschüsse mit einbeziehen. Dadurch steht dem Unternehmen zinssubventioniertes, günstiges Fremdkapital auf der einen Seite sowie eigenkapitalähnliches und gleichzeitig haftungsfreies Kapital auf der anderen Seite zur Verfügung.

7. Meine Finanzierungsmöglichkeiten sind ...?

Die Finanzierungsmöglichkeiten können grob in drei Kategorien eingeteilt werden:

  1. Eigenkapital
  2. Fremdkapital
  3. Mischformen davon, sogenannte Mezzanine

Zum Eigenkapital gehört neben dem liquiden Geldvermögen beleihbares weiteres Geld- oder Sachvermögen. Eigenleistungen - z. B. für erforderliche Umbauten - können angerechnet werden. Nur die liquiden Mittel, die zur Finanzierung eingesetzt werden sowie die Eigenleistung fließen auch betragsmäßig in die Finanzierung ein. Das weitere Eigenkapital findet anteilige Berücksichtigung als Sicherheit.

Zu den Mischformen gehören die verschiedenen Formen des Beteiligungskapitals u. a. Nachrangdarlehen, typische oder atypische Stille Beteiligungen, Genussscheine oder Wandel- / Optionsdarlehen. Die Unterscheidung dieser verschiedenen Formen erfolgt hinsichtlich Renditeerwartungen des Investors, Informations- und Zustimmungsrechten der Kapitalgeber und der Haftung im Insolvenzfall. Die so zufließenden Mittel können - gestaltungsabhängig - dem bilanziellen Eigenkapital oder dem wirtschaftlichen Eigenkapital zugerechnet werden.

8. Was ist eine Kapitaldienstermittlung?

Der gesamte ermittelte Kapitalbedarf muss durch Eigen- oder Fremdkapital gedeckt werden. Eine Betriebsmittellinie sollte in angemessener und ausreichender Höhe eingeplant, grundsätzlich jedoch nur als Reservelinie betrachtet werden. Nutzen Sie den Zeitpunkt der Gründung, um auch Umlaufvermögen und Anlaufkosten mittel- und langfristig zu finanzieren. Aus der Zusammenstellung der Gesamtfinanzierung und den einzelnen Modalitäten der Darlehen hinsichtlich Zins, Tilgung und Fälligkeit ergibt sich Ihr individueller Kapitaldienst für die nächsten Jahre.
Lassen Sie sich diesen von einem Steuerberater oder Ihrer Bank zusammenstellen.

9. Welche Varianten der Darlehensrückführung gibt es überhaupt?

Folgende Varianten der Rückführung eines Darlehens sind möglich:

Annuitätische Tilgung:
Hierbei ist die monatlich oder vierteljährlich zu zahlende Rate aus Zins und Tilgung über die gesamte Laufzeit gleich hoch, der Tilgungsanteil in jeder Rate steigt sukzessive, der Zinsanteil sinkt entsprechend.

Abzahlungsdarlehen:
Diese auch Tilgungsdarlehen genannte Kreditform zeichnet sich durch jeweils gleich hohe Tilgungen über die Laufzeit und - durch die sinkende Restschuld - absinkende Zinsen aus. Die Gesamtbelastung einer Rate sinkt damit sukzessive bis zum Laufzeitende.

Abweichende Zahlung von Zins und Tilgung:
Diese Variante findet sich z. B. bei öffentlichen Darlehen. Zinsen sind hier vierteljährlich, Tilgungen halbjährlich zum 30.03. und 30.09. eines Jahres zu zahlen. Tilgungsfreijahre nach Auszahlung des Kredites sind üblich.

Sonderzahlungen:
Nach Vereinbarung mit dem Darlehensgeber.

Darlehen mit "Ballonrate":
Bei dieser Darlehensform erfolgt während der Darlehenslaufzeit keine vollständige Tilgung. Es verbleibt vielmehr ein Restwert, vergleichbar mit einem Leasingvertrag.

Endfällige Darlehen:
Bei dieser Form erfolgen während der Laufzeit überhaupt keine Tilgungen. Die Rückführung erfolgt in einer Summe zum Ende der Darlehenslaufzeit, oftmals durch angesparte Lebensversicherungen. Diese Form wird oft aus steuerlichen Gründen gewählt. Unter finanzwirtschaftlicher Betrachtung stellt sie das größte Risiko dar.

10. Welche Möglichkeiten der Investitionsförderung gibt es?

Investitionszuschüsse oder Zulagen. Beiden Finanzierungsformen ist gleich, dass es sich hierbei um nicht-rückzahlbare Mittel handelt.

Für die Gewährung dieser Mittel, wie für alle öffentlichen Förderungen, bestehen teilweise umfangreiche Voraussetzungen. Bitte klären Sie mit Ihrem Steuerberater und Ihrer Bank ab, ob in Ihrem speziellen Fall eine Förderung möglich ist.

Investitionszulage:
Bei der Investitionszulage handelt es sich eigentlich um eine steuerliche Maßnahme. Da die Zulage jedoch in einer Summe - regelmäßig zu Beginn des Folgejahres nach Tätigung der Investition, vergleichbar der Eigenheimzulage im privaten Bereich - ausbezahlt wird, bekommt diese den Charakter von Eigenkapital, welches erst mit zeitlicher Verzögerung zur Verfügung steht. Der hier zu erwartende Betrag muss selbstverständlich vorfinanziert werden. Die Höhe der Zulage liegt zwischen 2,5 % und 25 % der Nettoinvestitionssumme bei Erstinvestitionen. Auf die Zulage besteht - bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen - ein Rechtsanspruch. Investitionszulagen sind auch dann im Rahmen der Höchstfördersätze möglich, wenn Zuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (GA-Mittel) in Anspruch genommen werden.

GA-Zuschüsse:
Hierbei handelt es sich um Haushaltsmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Diese sind nur in speziell ausgewiesenen Fördergebieten des Bundesgebietes erhältlich. Die Zuschüsse sind - je nach Region - abgestuft. Die Förderhöchstsätze reichen für kleine und mittlere Unternehmen (sog. KMU´S) z. B. in Bayern in D-Fördergebieten von 7,5 % bis zu 35 % in C-Fördergebieten. Die Förderung wird u. a. an die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen gekoppelt. Gefördert werden die Errichtung bzw. Erweiterung einer Betriebsstätte bzw. der Erwerb einer stillgelegten oder von der Stilllegung bedrohten Betriebsstätte. Die vertriebenen Produkte oder Dienstleistungen sollen überwiegend überregional abgesetzt werden. Die Beantragung der Zuschüsse ist vor Tätigen der Investition bei den zuständigen Landesregierungen erforderlich.

11. Welche Möglichkeiten der Fremdfinanzierung habe ich?

Das Fremdkapital stellt erfahrungsgemäß den Hauptteil einer Gründungsfinanzierung dar, insbesondere dann, wenn kein Beteiligungskapital in die Finanzierung eingebunden werden kann. Es lässt sich wie folgt unterteilen:

  1. Konventionelle Investitionsdarlehen:
    Hierbei handelt es sich um mittel- bis langfristige Investitionskredite einer Privat- oder Genossenschaftsbank bzw. einer Sparkasse zur Finanzierung von mobilem Anlagevermögen bzw. Immobilien.
  2. Kontokorrentkreditlinien:
    Hierunter versteht man den Kreditrahmen auf Ihrem laufenden Konto, der zur Abwicklung Ihrer betrieblichen Aktivitäten verwendet wird und somit zur Betriebsmittelfinanzierung herangezogen werden kann. Dieser Kredit zeichnet sich durch zwei Besonderheiten aus: Sie zahlen nur für den in Anspruch genommenen Saldo, d. h. Zahlungseingänge mindern taggenau Ihre Kreditschuld. Gleichzeitig werden hierfür von den Banken die höchsten Zinsen berechnet.
  3. Staatliche Finanzierungshilfen in Form von öffentlichen Darlehen. Hierzu haben wir Ihnen unter Service-Tools eine gesonderte Übersicht zusammengestellt:
    Hier klicken Sie wirklich richtig.

12. Was sind Vorteile und Nachteile der staatlichen Finanzierungshilfen?

Die Vorteile der staatlichen Finanzierungshilfen für den Kunden sind:

  1. vergleichsweise niedrige Zinssätze
  2. lange Festzinsbindungen (i. d. R. 10 Jahre)
  3. i. d. R. uneingeschränkte Sondertilgungsmöglichkeiten
  4. teilweise Haftungsfreistellung

Diesen Vorteilen stehen nachfolgende Nachteile gegenüber:

  1. Auszahlungsverluste (z. B. nicht 100 %, sondern nur 96 % der nominellen Darlehenssumme werden ausgezahlt, der Rest als Einmalgebühr vereinnahmt) werden bei Sondertilgungen nicht zurückerstattet.
  2. Teilweise Darlehenslaufzeit länger als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Objekte.
  3. Vergleichsweise langwierige Genehmigungsverfahren (einige Monate).
  4. Hohe Tilgungsbelastungen bei Einsetzen der Regeltilgungen. Deshalb müssen hier finanzielle Rücklagen gebildet werden.
  5. Restrisiko einer Nicht- bzw. Teilbewilligung durch die öffentliche Stelle.
  6. Teilweise strenge Auflagen.