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Einkommensteuer-Erklärungen für Arbeitnehmer

Wie fülle ich meine Einkommensteuererklärung aus? Was kann ich absetzen und was nicht? Spätestens mit Erhalt der Lohnsteuerbescheinigung von seinem Arbeitgeber wird jeder Arbeitnehmer mit dem Thema „Steuererklärung“ konfrontiert und sucht nach einer Lösung.

Erstellung Ihrer ESt-Erklärung und Anträge

Bei allen Fragen rund um Ihre Steuererklärung stehen wir für Sie zur Verfügung: Sie beziehen Lohn / Gehalt aus einer Tätigkeit als Arbeiter oder Angestellter? Sie bekommen eine Rente aus der gesetzlichen Versicherung oder von Ihrem früheren Arbeitgeber? Sie vermieten Häuser oder auch nur eine Wohnung? Sie erzielen Zinseinkünfte oder erhalten Ausschüttungen aus Ihren Fonds- oder Aktienanlagen? Sie haben ein Grundstück oder Wertpapiere veräußert?

Wir sagen Ihnen, welche Einnahmen Sie überhaupt versteuern müssen, welche Kosten Sie von der Steuer absetzen können und wie ggf. erzielte Verluste dabei zu verrechnen sind.

Auch klären wir im Gespräch mit Ihnen, welche weiteren Ausgaben Sie persönlich steuermindernd geltend machen können (z. B. Versicherungsbeiträge, Krankheits- oder Ausbildungskosten).

Selbstverständlich erledigen wir für Sie auch das eigentliche Ausfüllen aller Formulare zur Steuererklärung.

Nutzen Sie Ihre Chance


Unsere Dienstleistungen sorgen für eine maximale Steuerrückerstattung.

Berechnung der Steuerrückerstattung

Haben wir die Steuererklärung für Sie erstellt, berechnen wir auch gleich die Rückzahlung, die Sie voraussichtlich vom Finanzamt erhalten. Diese können Sie dann sofort in Ihre persönliche Finanzplanung mit einbeziehen.

Prüfung Ihrer Steuerbescheide

Eine Vielzahl der vom Finanzamt verschickten Steuerbescheide ist unzutreffend. Ursache hierfür können z. B. einfache Rechen- oder Übertragungsfehler Ihres Sachbearbeiters im Finanzamt sein. Aber auch eine fehlerhafte Anwendung der Steuergesetze durch die Finanzbeamten ist denkbar. Deshalb prüfen wir Ihren Steuerbescheid umfassend auf seine Richtigkeit.

Einlegen von Einsprüchen

Haben wir bei der Prüfung Ihres Steuerbescheides Unstimmigkeiten, Fehler oder Abweichungen von der Erklärung festgestellt, gehen wir dem selbstverständlich nach. Wir stellen beim Finanzamt die entsprechenden Anträge oder legen Einspruch ein.

Beantragen von Lohnsteuerermäßigungen

Schnell und einfach Steuern sparen können Sie mit einer Eintragung eines Freibetrages auf Ihrer Lohnsteuerkarte. Ein entsprechender Antrag kann sich beispielsweise schon dann lohnen, wenn Sie an jedem Arbeitstag mit Ihrem Pkw zu Ihrer 16 km entfernten Arbeitsstätte fahren. Damit sparen Sie dann Monat für Monat einen Teil Ihrer Lohnsteuer.

Beratung bei der Wahl der Lohnsteuerklasse

Wir sagen Ihnen, welche der sechs Steuerklassen für Sie die günstigste ist (mit der Sie also am wenigsten Lohnsteuer zahlen), oder ob die Eintragung eines Faktors auf der Lohnsteuerkarte für Sie sinnvoll ist. Erforderliche Anträge stellen wir selbstverständlich für Sie.

Verdienen Sie als verheirateter Arbeitnehmer beispielsweise monatlich brutto 3.000 Euro ist die Steuerklassenkombination III / V für Sie dann günstig, wenn Ihr Ehegatte nicht mehr als 2.000 Euro Arbeitslohn erhält.

Beratung in allen weiteren steuerlichen Fragen

Neben der umfassenden Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung beraten wir Sie selbstverständlich auch in allen anderen steuerlichen Fragen. Hierzu nachfolgend einige Beispiele:

  • Wir helfen Ihnen bei der steuerlich optimalen Übertragung Ihres privaten Vermögens (z. B. Grundstücke) auf Ihre Kinder. Je nach persönlicher Situation kann aber auch der Verkauf des Vermögens an Ihre Kinder günstiger sein als eine Schenkung.
    Wir analysieren deshalb Ihre ganz persönliche Situation und zeigen Ihnen dann die besten Wege zur Vermögensübertragung auf.
  • In Erbschaftsfällen bewerten wir das ererbte Vermögen und errechnen unter Beachtung der verschiedenen Freibeträge und Steuersätze die von Ihnen zu zahlende Erbschaftsteuer.
  • Planen Sie den Verkauf Ihres privaten Grundstücks oder auch nur eines Teils Ihrer Aktienfonds? Dann sollten Sie die Fristen für die mögliche Steuerfreiheit der Gewinne aus diesen Verkäufen und Neuregelungen im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer kennen und beachten.
  • Auch als Privatperson können Sie ggf. zum Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 EStG verpflichtet sein. Das heißt, Sie müssen von Ihren Zahlungen an denjenigen, der eine Bauleistung für Sie erbringt einen gewissen Prozentsatz einbehalten und an das Finanzamt zahlen.

der Mensch im Mittelpunkt


Im Zentrum aller Aktivitäten und Beratungsleistungen im Privatbereich stehen deshalb immer Sie persönlich: Ihre individuellen Lebensumstände und persönlichen (Lebens-) Ziele bilden den Ausgangspunkt unserer Lösungsvorschläge.