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Rechtsbehelfsverfahren

Steuerbescheide der Finanzverwaltung sind häufig fehlerhaft. Dies an sich ist schon ärgerlich. Richtig teuer kann es allerdings werden, wenn man es versäumt, gegen einen rechtswidrigen Bescheid innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch einzulegen. Denn dann wird dieser Bescheid grundsätzlich unabänderlich und Sie bleiben gegebenenfalls auf der zu viel bezahlten Steuer sitzen.

Um dies zu vermeiden, übernehmen wir für Sie nicht nur die Prüfung von Steuerbescheiden, sondern vertreten Sie auch im Rahmen eines eventuell notwendigen Einspruchsverfahrens und Klageverfahrens vor dem Finanzgericht bzw. Bundesfinanzhof.