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aktuelle Steuertermine

Fälligkeiten

Bitte beachten Sie folgende Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:

    > zu den Fälligkeiten Oktober 2023

    > zu den Fälligkeiten November 2023

Fristen

Vorsteuervergütungsverfahren: Fristablauf 30.09.23

Haben Sie als Unternehmer Leistungen für Ihr Unternehmen im europäischen Gemeinschaftsgebiet empfangen, für die nicht die Umsatzsteuer-ID verwendet wurde (z. B Tankbelege aus Österreich), kann die Erstattung der Vorsteuer über das Vorsteuervergütungsverfahren beantragt werden.

Der Antrag auf Vorsteuervergütung ist elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) und bis spätestens zum 30.09.23 für Rechnungen aus 2022 zu stellen.

Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Kirchensteuerabzugsmerkmal: Fristablauf 31.10.23

Ausschüttende Kapitalgesellschaften müssen als grundsätzlich Kirchensteuerabzugsverpflichtete jährlich wiederkehrend in den Wochen vom 01.09. bis 31.10. eines jeden Jahres beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) die sog. Regelabfrage machen. Sie müssen dort abfragen, ob ihre Anteilseigner zum Stichtag 31.08. des Jahres kirchensteuerpflichtig waren. Diese Daten sind dann Grundlage für den Einbehalt und Abführung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge im Folgejahr.

Für dieses recht mühsame Verfahren gibt es Befreiungen und Erleichterungen (gleichlautender Ländererlass zum KiStA-Verfahren vom 14.09.2016). In folgenden Fällen kann die Regelabfrage unterbleiben:

  • Bei Ein-Mann-Gesellschaften, deren Alleingesellschafter konfessionslos ist oder keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört.
  • Bei Kapitalgesellschaften, die nicht beabsichtigen, im Folgejahr eine kapitalertragsteuerpflichtige Ausschüttung vorzunehmen.

Weitere Informationen zum Thema Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) / Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer aus Kapitalerträgen finden Sie hier.