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Erbschaft- und Schenkungsteuer

Wir erstellen für Sie nicht nur Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen.
Unsere Beratung setzt bereits viel früher ein:

Geschaffenes Vermögen zu erhalten erfordert rechtzeitige Planung.
Um den Vermögenstransfer optimal zu gestalten, sollte bereits zu Lebzeiten vorgesorgt werden. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater gestalten mit Ihnen Ihre Nachfolge.
Unsere Planung beinhaltet sowohl zivilrechtliche als auch steuerliche Fragestellungen.
Wir unterstützen Sie bei Testamenten, Erb-, Gesellschafts- oder Übergabeverträgen und natürlich bei der Minimierung Ihrer Steuerbelastung.
Dabei kann auch die Sicherstellung Ihrer Handlungsfähigkeit durch eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung ins Kalkül genommen werden.