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Was versteht man unter steuerlicher Förderung von Privathaushalten?

Haushaltsnahe, familienunterstützende und pflegebegleitende Dienstleistungen werden im Bereich privater Haushalte steuerlich gefördert.

Die steuerliche Förderung ist auf die Arbeitskosten beschränkt. Materialkosten oder sonstige, im Zusammenhang mit der Dienstleistung gelieferten Waren, bleiben außer Ansatz.

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

  • Putzdienst für Reinigung der Wohnung
  • Umzugsdienstleistungen
  • Gartenpflegearbeiten etc.

Gefördert werden 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro

Pflege- und Betreuungsleistungen:

  • Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt
  • in Heimunterbringungskosten enthaltene Aufwendungen, die denen einer Haushaltshilfe vergleichbar sind

Gefördert werden 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro

Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden
  • Reparaturen oder Austausch von Fenstern, Türen etc.
  • Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt, wie Waschmaschine, Geschirrspüler etc.

Gefördert werden 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro

geringfügige Beschäftigungen (Minijobs)

  • Haushaltshilfe zum Kochen, Putzen, Waschen etc.

Gefördert werden 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 Euro

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen

  • Haushaltshilfe zum Kochen, Putzen, Waschen etc.

Gefördert werden 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro

 

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