
Wie hoch ist die staatliche Förderung zur Vermögensbildung?
Wie hoch sind die staatlichen Zulagen bei der Riester-Förderung?
Riester-Förderung | Eigenleistung | Sparrate 4 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahrs, abzüglich der Zulage, max 2.100,00 € |
Zulagen | Grundzulage bis zu 175,00 € Kinderzulage bis zu 185,00 €; für nach dem 1. Januar 2008 geborene Kinder bis zu 300,00 € | |
Sonderausgabenabzug Einkommensteuer | bis zu 2.100,00 € |
Bislang gab es Riester-Zulagen nur für private Rentenversicherungen, Fondssparprodukte und Banksparpläne. Seit dem Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) wird auch selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge gleichberechtigt gefördert.
Wer hat Anspruch auf staatliche Förderung zur Vermögensbildung?
Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen auf einen Bausparvertrag | ||
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Pro Jahr | Alleinstehend | 470,00 € |
Verheiratet | 940,00 € | |
Arbeitnehmer-Sparzulage | 9 % | |
Einkommensgrenzen | Alleinstehend | 17.900,00 € |
Verheiratet | 35.800,00 € |
Wohnungsbauprämie
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen können eine Wohnungsbauprämie erhalten. Die Aufwendungen sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 512,00 € für Alleinstehende und 1.024,00 € für Ehegatten prämienbegünstigt. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass im Sparjahr das zu versteuernde Einkommen, unter Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder, die Einkommensgrenze von 25.600,00 € für Alleinstehende und 51.200,00 € für Ehegatten nicht übersteigt. Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind selbstständig prämienberechtigt.
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