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Wie hoch ist die staatliche Förderung zur Vermögensbildung?

 

Wie hoch sind die staatlichen Zulagen bei der Riester-Förderung?

Riester-Förderung


EigenleistungSparrate 4 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahrs, abzüglich der Zulage, max 2.100,00 €
ZulagenGrundzulage bis zu 175,00 €
Kinderzulage bis zu 185,00 €;
für nach dem 1. Januar 2008 geborene Kinder bis zu 300,00 €
Sonderausgabenabzug
Einkommensteuer
bis zu 2.100,00 €

Bislang gab es Riester-Zulagen nur für private Rentenversicherungen, Fondssparprodukte und Banksparpläne. Seit dem Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) wird auch selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge gleichberechtigt gefördert.

Wer hat Anspruch auf staatliche Förderung zur Vermögensbildung?

Vermögenswirksame Leistungen



Vermögenswirksame Leistungen auf einen Bausparvertrag
Pro Jahr

Alleinstehend470,00 €
Verheiratet940,00 €
Arbeitnehmer-Sparzulage

9 %
Einkommensgrenzen

Alleinstehend17.900,00 €
Verheiratet35.800,00 €

 

Wohnungsbauprämie

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen können eine Wohnungsbauprämie erhalten. Die Aufwendungen sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 512,00 € für Alleinstehende und 1.024,00 € für Ehegatten prämienbegünstigt. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass im Sparjahr das zu versteuernde Einkommen, unter Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder, die Einkommensgrenze von 25.600,00 € für Alleinstehende und 51.200,00 € für Ehegatten nicht übersteigt. Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind selbstständig prämienberechtigt.

Unsere Leistung: Gerne beraten wir Sie auch zu den Themen Vermögensplanung und Altersversorgung.

 

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