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Welche Möglichkeit der Veranlagungsform haben Ehegatten?

Ehegatten/Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können wählen zwischen:

Zusammenveranlagung

  • Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte der Ehegatten/Lebenspartner zu einem einheitlichen Einkommen zusammengerechnet und eine gemeinsame Einkommensteuer nach der Splittingtabelle festgesetzt.

Einzelveranlagung

  • Wie bei der Einzelveranlagung von Alleinstehenden wird das zu versteuernde Einkommen bei der Einzelveranlagung von Ehegatten/ /Lebenspartnern für jeden gesondert ermittelt. Jeder wird dann nach dem für Alleinstehenden geltenden Grundtarif gesondert veranlagt.

Beispiel



EinzelveranlagungZusammen-
veranlagung
Differenz
Stpfl. PersonEhefrauGesamt("-" heißt, die getrennte
Veranlagung ist günstiger)
Zu versteuerndes Einkommen44.40825.68170.08970.0890
festzusetzende Steuern:
Einkommensteuer10.274,004.049,0014.323,0013.936,00387,00
Solidaritätszuschlag565,07222,70787,77766,4821,29
Kirchensteuer821,92323,921.145,841.114,8830,96
Gesamt11.660,994.595,6216.256,6115.817,36439,25

Ergebnis:

Die Zusammenveranlagung ist um einen Steuervorteil in Höhe von 439,25 € günstiger als die getrennte Veranlagung, wenn man die festzusetzenden Steuern in diesem Veranlagungszeitraum zugrunde legt.

Unsere Leistung: Wir prüfen die für Sie günstigste Veranlagungsform.

 

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