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Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

 

Ein Rechtsanspruch auf Elternzeit besteht für abhängig beschäftigte Eltern, d. h. Eltern die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Weiterhin müssen für den Anspruch auf Elternzeit folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer lebt mit dem Kind im selben Haushalt und
  • betreut und erzieht es überwiegend selbst sowie
  • arbeitet während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden

Einen Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung ihres Enkelkindes haben auch Großeltern, wenn der Elternteil des Kindes minderjährig ist oder sich im letzten oder vorletzten Jahr der Ausbildung befindet, die vor Vollendung des 18. Lebensjahrs begonnen wurde. Voraussetzung ist, dass sie mit dem Enkelkind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen.

Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Bei Geburten bis zum 30. Juni 2015 ist mit Zustimmung des Arbeitgebers ein Anteil der Elternzeit von bis zu 12 Monaten bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragbar. Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 können bis zu 24 Monate Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes beansprucht werden.

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