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Wie viel Elterngeld kann in Anspruch genommen werden?

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades des betreuten Kindes.

Dabei muss der Anspruchsberechtigte grundsätzlich seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Grenzgänger und Ausländer.

Der Bezieher von Elterngeld darf nicht voll erwerbstätig sein. Teilzeitarbeit bis zu 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats ist möglich.

Voraussetzung ist stets, dass das Kind vom Anspruchsberechtigten selbst betreut und erzogen wird.

Spitzenverdiener mit einem zu versteuernden Einkommen von über 250.000 EUR (allein stehend) bzw. 500.000 EUR (bei 2 Bezugsberechtigten) haben hingegen keinen Anspruch auf Elterngeld.

 

Wie lange besteht Anspruch auf Elterngeld?

Es ist zu unterscheiden zwischen (Basis-)Elterngeld und (für ab 01.07.2015 geborene Kinder) Elterngeld-Plus.

Das (Basis-)Elterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt. Beide Elternteile können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Dabei kann ein Elternteil mindestens zwei, höchstens jedoch zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. 

Zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

Beim Elterngeld-Plus können Mütter und Väter Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander kombinieren.

Eltern, die frühzeitig in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen, bekommen länger Elterngeld. Die Bezugsdauer kann sich dann auf bis zu 24 Monate verlängern. Zudem gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden parallel, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate Elterngeld-Plus.

Wie hoch ist der Anspruch auf Elterngeld?

Das (Basis-)Elterngeld knüpft an das Erwerbseinkommen des Anspruchsberechtigten vor der Geburt des Kindes an. Die Elterngeldleistung beträgt grundsätzlich 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens, absolut mindestens 300 EUR und höchstens 1.800 EUR.

Elterngeld-Plus berechnet sich wie das (Basis-)Elterngeld. Es beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Dafür wird es für den doppelten Zeitraum gezahlt: Ein (Basis-)Elterngeldmonat sind also zwei Elterngeld-Plus-Monate.

Zudem existiert ein sog. Geschwisterbonus. Dieser beträgt zehn Prozent des zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro monatlich beim (Basis-)Elterngeld sowie mindestens 37,50 Euro monatlich beim Elterngeld-Plus. Er wird gezahlt, wenn

  • der Elternteil mit zwei Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

    oder
  • mit drei oder mehr Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

in einem Haushalt lebt.

Eltern von Mehrlingen, die ab dem 01.01.2015 geboren sind, haben einen Elterngeldanspruch pro Geburt und nicht für jedes Mehrlingskind. Zusätzlich erhalten Sie jedoch einen Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro monatlich beim (Basis-)Elterngeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind. Der Mehrlingszuschlag halbiert sich beim Elterngeld-Plus und beträgt 150 Euro monatlich.

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, es unterliegt jedoch gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe j EStG dem Progressionsvorbehalt.

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