Die geplanten Änderungen zum Gebäudeenergiegesetz, auch Heizungsgesetz genannt, sind wohl das kontroverseste Gesetzesvorhaben des Jahres 2023. Es wurde vom Bundesverfassungsgericht zunächst auf den letzten Metern gestoppt, um dem Parlament im Ergebnis mehr Zeit zur Befassung zu geben.
Das grundlegende Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 01.11.2020 in Kraft getreten. Es enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.
Kern der inzwischen vom Bundestag beschlossenen Änderungen ist, dass möglichst jede neue Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Technische Lösungen hierfür sind etwa elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizung, Hybridheizung (Kombination aus einer Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel), Heizung auf der Basis von Solarthermie oder der Anschluss an ein Wärmenetz.
Bestehende, funktionierende Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden. Erst ab 2045 sollen keine Heizungen mehr mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden dürfen. Liegt allerdings ein Totalausfall einer nicht begünstigten Heizung vor, besteht ggf. Austauschpflicht. Es gibt aber auch Übergangsfristen, in denen noch eine Heizung mit fossilen Brennstoffen eingebaut werden darf. Je nach Gebäude betragen diese zwischen drei und 13 Jahren. Darüber hinaus soll es eine allgemeine Härtefallklausel geben.
Eine Umlage der Kosten für die Heizungserneuerung auf die Mieter soll im Prinzip möglich sein, allerdings in Grenzen. Die Möglichkeit der Modernisierungsumlage soll auf eine Obergrenze von 10 % erhöht werden, sofern der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt. Die Miete darf dann höchstens um 10 % steigen. Im Rahmen einer Kappungsgrenze soll sie aber auch um nicht mehr als 0,50 € pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht werden dürfen.
Von Seiten des Bundes sollen neue Heizungen umfangreich gefördert werden. Es soll einen einheitlichen Fördersatz von 30 % für den Tausch einer alten, mit fossilen Stoffen betriebenen gegen eine neue, klimafreundliche Heizung geben. Darüber hinaus soll es weitere Förderungen geben, gekoppelt an das Einkommen und bei einem freiwilligen vorzeitigen Austausch.
Hinweis: Die genannten Neuregelungen sollen bereits zum 01.01.2024 in Kraft treten.