Der Bundesrat hat am 25.09.2026 im Rahmen seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2026 vorgeschlagen, bestimmte Immobilienveräußerungen im Zusammenhang mit Scheidungen von der sog. Spekulationssteuer (Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG) auszunehmen.
Der Deutsche Bundestag wird sich nun mit dem Jahressteuergesetz 2026 befassen. Im Anschluss muss der Bundesrat dem gesamten Gesetzespaket zustimmen.
