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Mandanten-Information zum Jahresende 2024

Mit Blick auf eine Vielzahl herausfordernder Themen im In- und Ausland - sowohl politischer als auch wirtschaft-licher Natur - ist der Gesetzgeber im Jahr 2024 nicht untätig geblieben. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 und dem Steuerfortentwicklungsgesetz wurden nun gleich zwei Entwürfe vorgelegt, die einerseits Erleichterungen für viele Steuerzahler bringen sollen, auf der anderen Seite aber auch bestimmte Anforderungen verschärfen, worauf man vorbereitet sein sollte. Insgesamt sind die Entwürfe geprägt von vielen Detailänderungen. 

Zu begrüßen sind etwa weitere Vereinfachungen bei der Steuerfreiheit für kleinere Photovoltaikanlagen sowie bei der Umsatzsteuer. Durch die gesetzliche Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung sollen außerdem Restrukturierungen, insbesondere im Mittelstand, vereinfacht werden. Auch die geplante Verlängerung der degressiven Abschreibung wird viele Unternehmen entlasten und - dieser Gedanke steckt dahinter - weitere Mittel für Investitionen in den Standort Deutschland freimachen. Die sog. Sammelpostenregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter soll ebenfalls eine praxistaugliche Anpassung erfahren. 

Die Empfänger von Arbeitseinkommen dürfen sich voraussichtlich auf entlastende Anpassungen beim Steuertarif sowie eine Erhöhung des Kindergeldes freuen. Da mobiles Arbeiten und insbesondere auch das Arbeiten im Ausland ein immer größeres Thema wird, haben wir die wichtigsten Punkte hierzu, und die Fallstricke für Beschäftigte wie auch Arbeitgeber, ebenfalls in einem Beitrag thematisiert. Dazu steht mit den ersten Schritten zur Einführung verpflichtender elektronischer Rechnungen einiges an Arbeit für die Unternehmen ins Haus. Insbesondere bargeldintensive Unternehmen sollten darüber hinaus die elektronische Meldepflicht für elektronische Kassensysteme ab 2025 beachten bzw. sich darauf vorbereiten. 

DSG-Bitte-beachten-Sie 
Diese Mandanten-Information kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Kontaktieren Sie uns deshalb rechtzeitig vor dem Jahreswechsel, falls Sie Fragen, insbesondere zu den hier dargestellten Themen, haben oder Handlungsbedarf sehen. Wir klären dann gerne mit Ihnen gemeinsam, ob und inwieweit Sie von den Änderungen betroffen sind, und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf.