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Besteuerung der Dezember-Soforthilfe soll entfallen

Das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe war am 19.11.2022 in Kraft getreten. Der Bund hat im Rahmen der Regelungen die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas- und Fernwärmekunden übernommen. Diese Regelung steht im Zusammenhang mit der Energie- und Gaskrise infolge des Ukraine-Konflikts. Zunächst war davon ausgegangen worden, dass die Hilfe steuerpflichtig ist. Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes soll die Dezember-Soforthilfe nun für steuerfrei erklärt werden.