Wie hoch ist die staatliche Förderung zur Vermögensbildung?

Wie hoch sind die staatlichen Zulagen bei der Riester-Förderung?

Riester-Förderung


Zulagen

Grundzulage bis zu 154,00 €
Kinderzulage bis zu 185,00 €;
für nach dem 1. Januar 2008 geborene Kinder bis zu 300,00 €

Sonderausgaben

bis zu 2.100,00 €

Eigenleistung

Sparrate 4 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahrs, abzüglich der Zulage

Bislang gab es Riester-Zulagen nur für private Rentenversicherungen, Fondssparprodukte und Banksparpläne. Mit dem Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) wird selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge gleichberechtigt gefördert.

Unsere Leistung: Gerne beraten wir Sie auch zu den Themen Vermögensplanung und Altersversorgung.

 

Wer hat Anspruch auf staatliche Förderung zur Vermögensbildung?

  • Vermögenswirksame Leistungen



Vermögenswirksame Leistungen auf einen Bausparvertrag

Pro Jahr

Alleinstehend

470,00 €

Verheiratet

940,00 €

Arbeitnehmer-Sparzulage

9 %

Einkommensgrenzen

Alleinstehend

17.900,00 €

Verheiratet

35.800,00 €

  • Wohnungsbauprämie
    • Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen können eine Wohnungsbauprämie erhalten. Die Aufwendungen sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 512,00 € für Alleinstehende und 1.024,00 € für Ehegatten prämienbegünstigt. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass im Sparjahr das zu versteuernde Einkommen, unter Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder, die Einkommensgrenze von 25.600,00 € für Alleinstehende und 51.200,00 € für Ehegatten nicht übersteigt. Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind selbstständig prämienberechtigt.

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