
Wie hoch ist die staatliche Förderung zur Vermögensbildung?
Wie hoch sind die staatlichen Zulagen bei der Riester-Förderung?
Riester-Förderung | Zulagen | Grundzulage bis zu 154,00 € |
Sonderausgaben | bis zu 2.100,00 € | |
Eigenleistung | Sparrate 4 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahrs, abzüglich der Zulage |
Bislang gab es Riester-Zulagen nur für private Rentenversicherungen, Fondssparprodukte und Banksparpläne. Mit dem Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) wird selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge gleichberechtigt gefördert.
Unsere Leistung: Gerne beraten wir Sie auch zu den Themen Vermögensplanung und Altersversorgung.
Wer hat Anspruch auf staatliche Förderung zur Vermögensbildung?
- Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen auf einen Bausparvertrag | ||
|---|---|---|
Pro Jahr | Alleinstehend | 470,00 € |
Verheiratet | 940,00 € | |
Arbeitnehmer-Sparzulage | 9 % | |
Einkommensgrenzen | Alleinstehend | 17.900,00 € |
Verheiratet | 35.800,00 € | |
- Wohnungsbauprämie
- Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen können eine Wohnungsbauprämie erhalten. Die Aufwendungen sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 512,00 € für Alleinstehende und 1.024,00 € für Ehegatten prämienbegünstigt. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass im Sparjahr das zu versteuernde Einkommen, unter Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder, die Einkommensgrenze von 25.600,00 € für Alleinstehende und 51.200,00 € für Ehegatten nicht übersteigt. Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind selbstständig prämienberechtigt.

