Welche Möglichkeit der Veranlagungsform haben Ehegatten?

Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können wählen zwischen:

Zusammenveranlagung

  • Ehegatten werde nach dem Splittingverfahren besteuert.

getrennter Veranlagung

  • Jeder Ehegatte wird nach dem für Unverheiratete geltenden Grundtarif gesondert veranlagt.

besonderer Veranlagung

  • Kann nur im Veranlagungszeitraum der Eheschließung gewählt werden. Die Ehegatten werden dann so behandelt, als ob sie unverheiratet wären.



Getrennte Veranlagung

Zusammen-
veranlagung

Differenz

Stpfl. Person

Ehefrau

Gesamt

("-" heißt, die getrennte
Veranlagung ist günstiger)

Gesamtbetrag der Einkünfte

38.179

25.717

63.896

63.896

0

Zu versteuerndes Einkommen

34.408

25.681

60.089

58.727

1.362

Tarifliche Einkommensteuer

7.139

4.373

11.512

10.994

518

Festzusetzende Einkommensteuer

7.139

4.373

11.512

10.994

518

 

Erstattungen (-) / Nachzahlungen (+):

 

Einkommensteuer

2.767,00

4.373,00

7.140,00

6.622,00

518,00

Solidaritätszuschlag

202,95

146,63

349,58

323,18

26,40

Kirchensteuer

295,20

213,28

508,48

470,08

38,40

Gesamt

3.265,15

4.732,91

7.998,06

7.415,26

582,80

Ergebnis:

Die Zusammenveranlagung ist um einen Steuervorteil in Höhe von 582,80 € günstiger als die getrennte Veranlagung, wenn man die Gesamterstattung bzw. -nachzahlung in diesem Veranlagungszeitraum zugrunde legt.

Unsere Leistung: Wir prüfen die für Sie günstigste Veranlagungsform.

 

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