Welche Lohnsteuerklasse ist für uns die Beste?

Neu ab 2010: Faktorverfahren für Arbeitnehmer

  • Neben den bisheringen Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV können beide Ehegatten zukünftig die Steuerklasse IV mit einem zusätzlichen Faktor eintragen lassen.
  • Durch das Faktorverfahren wird die als zu hoch empfundene Besteuerung in der Steuerklasse V reduziert.
    • Dieses Faktorverfahren bringt eine Verschiebung der Steuerlast zugunsten des Ehepartners, der zuvor in die ungünstige Steuerklasse V fiel.
    • Vorteilhaft ist dies beispielsweise dann, wenn der Ehegatte mit der höheren Steuerklasse demnächst in Elternzeit geht und sich durch Anwendung des Faktorverfahrens der Netto-Lohn und damit die Grundlage für die Berechnung des Elterngelds erhöht.
  • Das Faktorverfahren nimmt nur das Ergebnis der späteren Veranlagung zur Einkommensteuer vorweg: Der Vorteil des Splitting-Tarifs wird also schon beim monatlichen Abzug der Lohnsteuer auf beide Ehegatten verteilt.

Unsere Leistung: Wir beraten Sie zur optimalen Wahl der Steuerklassen.

 

Beispiel:

  • Der voraussichtliche Arbeitslohn der Ehegatten A und B beträgt 40.000,00 € (A) und 20.000,00 € (B)
  • Die Lohnsteuer beträgt bei Steuerklasse IV für A 6.930,00 € und für B 1.747,00 €. Die Summe der Lohnsteuer IV/IV beträgt 8.677,00 €.
  • Die voraussichtliche Einkommensteuer beträgt für das gemeinsame Arbeitseinkommen 8.320,00 € (Splittingverfahren).
  • Das ergibt den Faktor von 8.320,00 € : 8.677,00 € = 0,958
  • Der Arbeitgeber von A wendet auf die sich nach Steuerklasse IV ergebende Lohnsteuer den Faktor an: 6.930,00 € x 0,958 = 6.638,00 €
  • Der Arbeitgeber von B wendet auf die sich nach Steuerklasse IV ergebende Lohnsteuer den Faktor an: 1.747,00 € x 0,958 = 1.673,00 €

Ergebnis: Die Summe der Lohnsteuer nach dem Faktorverfahren für die Ehegatten beträgt 8.311,00 € und entspricht in etwa der später für das gemeinsame Arbeitseinkommen festzusetzenden Einkommensteuer.

 

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