
Kindergeld, Kinderzulage oder Kinderfreibetrag?
Eltern erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld für:
- leibliche, angenommene (adoptierte) Kinder
- Kinder des Ehegatten, Stiefkinder, Enkelkinder, die im Haushalt aufgenommen wurden
- Pflegekinder - wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
ab Januar 2010 | ||
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monatliches Kindergeld (bei volljährigen Kinder dürfen die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzwert von 8.004,00 € nicht überschreiten) | für das erste und zweite Kind | 184,00 € |
für das dritte Kind | 190,00 € | |
für das vierte und jedes weitere Kind | 215,00 € | |
Kinderzuschlag für Eltern mit geringem Einkommen | für jedes Kind zusätzlich zum Kindergeld | 140,00 € |
Unter welchen Berücksichtigungsgründen wird Kindergeld auch für volljährige Kinder gezahlt?
- Das Kind steht in Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung.
- Das Kind befindet sich in einer Übergangszeit (z. B. zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen Ausbildung und Wehr- oder Ersatzdiensten) von höchstens vier Monaten.
- Das Kind kann eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen.
- Das Kind leistet für mindestens 6 Monate ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr (Jugendfreiwilligendienstgesetz).
- Das Kind steht nicht in einem Beschäftigungsverhältnis und war bei einer Agentur für Arbeit im Inland als arbeitsuchend gemeldet.
- Das Kind ist wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Der Abzug des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für Erziehungs- und Ausbildungsbedarf wird nur vorgenommen, wenn die Einkommensteuerersparnis höher ist, als das in Betracht kommende Kindergeld.
VZ 2009 | ab VZ 2010 | ||
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Kinderfreibetrag | verheiratet | 3.864,00 € | 4.368,00 € |
ledig | 1.932,00 € | 2.184,00 € | |
Freibetrag für Erziehungs- und Ausbildungsbedarf | verheiratet | 2.160,00 € | 2.640,00 € |
ledig | 1.080,00 € | 1.320,00 € |
Berechnungsbeispiel Kindergeld oder Kinderfreibetrag (VZ 2009)


