Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
- Rechtsanspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres selbst betreuen und erziehen.
- Mit Zustimmung der Unternehmensseite können bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes übertragen werden.
- Ist mindestens ein Elternteil minderjährig, können Großeltern die Elternzeit in Anspruch nehmen. Vorausgesetzt, sie leben mit dem Enkelkind in einem Haushalt und betreuen und erziehen es selbst.
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