Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

  • Rechtsanspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres selbst betreuen und erziehen.
  • Mit Zustimmung der Unternehmensseite können bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes übertragen werden.
  • Ist mindestens ein Elternteil minderjährig, können Großeltern die Elternzeit in Anspruch nehmen. Vorausgesetzt, sie leben mit dem Enkelkind in einem Haushalt und betreuen und erziehen es selbst.

Unsere Leistung: Wir beraten Sie im Thema Elternzeit!

 

zurück zur Seite Familienförderung