
Wirtschaftsprüfung
Führen Sie ein Unternehmen mit beachtlicher Größe? Wollen Sie Ihren Abschlussprüfer - eventuell turnusmäßig - wechseln? Benötigen Sie Sonderprüfungen für Spezialangelegenheiten?
Solche Anliegen begleiten wir regelmäßig und gerne. Unser Angebot im Detail:
Prüfung von Jahresabschlüssen
Wir führen für prüfungspflichtige Gesellschaften die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Jahresabschlüsse durch. Außerdem nehmen wir freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen für Unternehmen und Organisationen verschiedener Rechtsformen und Größen vor.
Prüfung von Konzernabschlüssen
Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Prüfung von Gruppen- und Konzernabschlüssen nach dem deutschen Handelsrecht. Wir stehen Ihnen aber auch für die Prüfung nach IAS, IFRS bzw. US-GAAP erstellten Abschlüssen zur Verfügung. Außerdem prüfen wir gegebenenfalls notwendige Konzern-Reportings.
Erstellung von Abschlüssen
In Zusammenarbeit mit unserer Steuerberatung erstellen wir für Sie Jahres- und Konzernabschlüsse. Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Beurteilung einzelner, wie auch immer gearteter Sachverhalte im Rahmen einer bilanzpolitischen Optimierung.
Unternehmensbewertungen
Im Rahmen von Unternehmenskäufen oder -verkäufen, Anteilsübertragungen, Erbangelegenheiten etc. führen wir für Sie die erforderlichen Bewertungen durch. Hierbei greifen wir auch auf das Know-How unserer Unternehmensberatung zurück, insbesondere in den Bereichen Unternehmens- und Finanzplanung.
Sonstige Prüfungen
Neben der Prüfung von Jahresabschlüssen führen wir selbstverständlich auch weitere für Sie erforderliche Prüfungen durch. Von aktienrechtlichen Sonderprüfungen über Prüfungen im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen, nach dem Umwandlungsgesetz, der Makler- und Bauträgerverordnung bis hin zur Prüfung der Jahresabschlussmeldung für den Grünen Punkt und anderer Entsorgungsunternehmen - wir erledigen alle Aufträge mit gleich hoher Professionalität und Qualität.
Basis unserer Arbeit stellen dabei die Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW dar:
- IDW Stellungnahmen und Prüfungsstandards
- Fachgutachten
- Prüfungs- sowie Rechnungslegungshinweise und sonstige Verlautbarungen
Vor diesem Hintergrund können wir auch Spezialanfragen wie
- die Prüfung Ihres Risikofrüherkennungssystems gemäß § 317 Abs. 4 HGB
- die Prüfung des Lageberichts sowie
- die Prüfung eingetretener oder drohender Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens
für Sie erledigen.
Wirtschaftsprüfer stehen Ihnen in folgender Kanzlei zur Verfügung:
Wirtschaftsprüfer Michael Rau
Über das interne Netzwerk ist es jeder Kanzlei der Dr. Schuhmann Gruppe jederzeit möglich, bei Bedarf für Sie Leistungen dieses Wirtschaftsprüfers anzufordern.