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Steuerliche Berücksichtigung und Soforthilfen bei Hochwasserschäden in 2013

Steuerliche Erleichterungen des Bundes für vom Hochwasser Betroffene

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten vom 1.6.2013 bis 31.5.2014 zur Unterstützung der Betroffenen folgende Verwaltungsregelungen des Bundes.

 

Die Länder Bayern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben jeweils Hochwasserhilfsmaßnahmen in Form von steuerlichen Erleichterungen als auch finanzieller Soforthilfen ergriffen. Die Hilfsmaßnahmen gelten sowohl für betroffene Unternehmen als auch Privatpersonen.

Die steuerlichen Erleichterungen ähneln sich in den einzelnen Bundesländern weitgehend und führen über zeitnahe Stundungen, Vollstreckungsaussetzungen, Vorauszahlungsanpassungen bis hin zu erweiterten Abschreibungs- und Rücklagenbildungen.

Die Soforthilfen bestehen aus direkt bei der zuständigen Kommune zu beantragenden und von dieser auszuzahlenden Geldmitteln.

 

Sachsen

Themenseite der Sächsischen Staatskanzlei

Erlass vom 05. Juni 2013 (PDF): <link fileadmin user_upload contentimages _blank download>Soforthilfen zur finanziellen Unterstützung

Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen (PDF): <link fileadmin user_upload contentimages _blank download>Steuerliche Berücksichtigung von Hochwasserschäden