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Wie viel darf ein volljähriges Kind dazu verdienen, ohne dass auf das Kindergeld verzichtet werden muss?


Das Einkommen des Kindes spielt seit 2012 keine Rolle mehr.

Nach damaliger Rechtslage wurde Kindergeld für volljährige Kinder nur gewährt, wenn diese nicht über Einkünfte und Bezüge von mehr als 8.004 € verfügten.

Aufgrund einer Gesetzesänderung kommt es seit 2012 auf diese Grenze nicht mehr an. Die komplizierte und streitanfällige Ermittlung der Einkünfte und Bezüge ist damit entfallen. Stattdessen richtet sich der Kindergeldanspruch seitdem nach dem Ausbildungsstatus des volljährigen Kindes.

Unsere Leistung: Wir beraten Sie zu den Themen Elternzeit, Elterngeld und Kindergeld und unterstützen bei den nötigen Formalitäten.

 

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