Weihnachtsgeld - "Betriebliche Übung" umgekehrt?

Wer mindestens drei Mal Weihnachtsgeld gezahlt hat, ohne ausdrücklich auf die Freiwilligkeit der Leistung hinzuweisen, der muss auch weiter zahlen. "Betriebliche Übung" nennen die Arbeitsgerichte die regelmäßige Wiederholung. Da der Arbeitnehmer aus der mehrfachen "vorbehaltlosen" Zahlung schließen darf, dass ihm das Geld auch zukünftig gewährt wird, hat er einen Anspruch darauf.

Der Anspruch entfällt auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber nach jahrelanger vorbehaltloser Zahlung über mehrere Jahre mit der Zahlung erklärt, dass diese freiwillig sei. Der Anspruch auf Zahlung entfällt nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz nur dann, wenn der Arbeitnehmer sich audrücklich einverstanden erklärt. Die widerspruchslose Entgegennahme des Vorbehalts spielt keine Rolle.

Dienstag, 03. Januar 2012