Freie Verpflegung als Sachbezug ab 01.01.2012

Erhalten Arbeitnehmer als Arbeitsentgelt Sachbezüge in Form von Verpflegung, richtet sich der Wert nach der Sachbezugsverordnung.
Die sich aus der Sachbezugsverordnung ergebenden Werte werden in die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge einbezogen.
Die freie Verpflegung umfasst die Mahlzeiten Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Stellt der Arbeitgeber nicht alle Mahlzeiten zur Verfügung, ist der anteilige Sachbezugswert nur für die gewährte Mahlzeit anzusetzen. Für Jugendliche und Auszubildende gibt es keinen Abschlag mehr. Für Familienangehörige sind geringere Werte anzusetzen.

Ab dem 01.01.2012 gelten folgende Werte:

Monat €

Kalendertag €

Werte für freie Verpflegung

alle Mahlzeiten

219,00

7,30

Werte für teilweise Gewährung freier Verpflegung

Frühstück

47,00

1,57

Mittag- u. Abendessen je

86,00

2,87

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb sind für sämtliche Arbeitnehmer einheitlich anzusetzen:

  • 1,57 € für das Frühstück
  • 2,87 € für Mittag-/ Abendessen.
Dienstag, 03. Januar 2012